Aktuelles
+++ Click & Collect bzw. Call & Collect – Was ist zu beachten? +++
Für Betriebe des bayerischen Einzelhandels, deren Ladengeschäfte weiterhin geschlossen bleiben müssen, gelten bei der Anwendung von Click & Collect bzw. Call & Collect ab Montag, 11. Januar 2021 folgende Auflagen
- Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.
- Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.
- Bereitstellung von Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts.
- Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.
- Einhaltung eines 1,5 m-Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.
- Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts.
Folgende allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen können hierzu einen Beitrag leisten:
- Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und Hygieneregeln.
- Hinweisschilder zur Maskenpflicht (FFP2-Masken)
- Abholung möglichst nur durch einen Kunden bzw. sofern unbedingt notwendig nur mit einer weiteren Person bei Möbelabholung etc.
- Festlegung und Kommunikation von Abstandsregeln für wartende Kunden
- Markierung des Wartebereichs und der Abstände
- Anbringung von Plexiglasschutzscheiben oder einem vergleichbaren Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion an Warenausgabe
- Hinweis auf die Möglichkeit der kontaktlosen Kartenzahlung und Bereitstellung einer Schale etc. für die kontaktlose Übergabe von Bar-/Wechselgeld
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (soweit verfügbar)
Zusätzlich sollten Sie Ihre Website hinsichtlich der oben genannten Regelungen überprüfen, aktualisieren und Ihre Kunden auf den Ablauf des Abholungsprozesses hinweisen.
Quelle: https://www.hv-bayern.de/
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